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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 3.9.2009 ein Urteil gefällt, dass alle Kohlekraftwerksgegner aufhorchen lässt. Die Richter haben den Bebauungsplan für das bereits seit 2007 im Bau befindliche, 1080 Megawatt große Steinkohlekraftwerk für unwirksam erklärt. Privatpersonen hatten gegen den Bebauungsplan der Stadt Datteln geklagt und haben mit ihren Einwendungen nun recht bekommen. Mittlerweile wurde das Urteil mit Begründung veröffentlicht. Die Bezirksregierung in Münster hat einen teilweisen Baustopp für das Kraftwerk verfügt. Gegen die Entscheidung des OVG ist eine Revision nicht möglich. Allenfalls gegen die Nichtzulassung einer Revision kann vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt werden. Sollte dieser Streit gewonnen werden, könnte dann in einem zweiten Verfahren vor dem Bundesgericht das Urteil selbst angegriffen werden. Das Prozedere kann einige Jahre dauern. In der Zwischenzeit müsste der Bau ruhen. Dieses Urteil und die möglichen Konsequenzen eines Rückbaus wird auch für die anderen Kohlekraftwerksprojekte eine sehr wichtige Bedeutung haben: 1.Zeigt Datteln, das selbst nach dem Baustart noch ein erhebliches Risiko für den Betreiber besteht, dass das Projekt scheitert. 2.Zeigt dieses Urteil, welches immense finanzielle Risiko auch Kommunen in Bezug auf die Genehmigung von Kohlekraftwerken besteht. So überprüft E.ON momentan ob Sie gegen die Stadt Datteln bzw. das Land NRW Regressansprüche wegen, das ungültigen Bebauungsplans stellen können. Die Leitsätze dieses Urteils können Sie hier lesen. Urteil Kraftwerk Datteln_Leitsätze Die vom Gericht in Münster angesprochenen Punkte 4, 5 und 6 können auch auf das zur Zeit laufende Bauplanungsverfahren der Dörpener Gemeinde zutreffen. Lesen Sie die ganze Urteilsbegründung hier
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