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Dörpen kann schadenersatzpflichtig werden! Drucken E-Mail

Pressemitteilung der BI Saubere Energie vom 08.09.09 zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3.9.2009

Lehre aus Baustopp für EON Kraftwerk Datteln: Dörpen kann schadenersatzpflichtig werden!

Wenn der Gemeinderat Dörpen den vorliegenden Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk beschließt, läuft sie nach Ansicht der BI „Saubere Energie“ Gefahr, dass bei einem späteren gerichtlichen Baustopp Schadenersatzansprüche auf die Gemeinde Dörpen in Millionenhöhe zukommen.

Am 3.9.2009 hat das Oberverwaltungsgericht Münster ein Urteil mit möglicherweise weitreichen­den Folgen gefällt. Auf Grund einer Klage von Privatpersonen hat das Gericht den Bebauungsplan für das 1050 Megawatt Steinkohlekraftwerk der EON in Datteln aufgehoben. Damit verlieren sämtliche bisherigen Genehmigungen ihre Gültigkeit, die auf diesem Bebauungsplan beruhen. EON baut seit 2007 bereits an diesem Kraftwerk, allerdings auf eigenes Risiko, da noch weitere Klagen gegen den Bau anhängig sind.

Die Urteilsbegründung ist zwar noch nicht veröffentlicht, es sind aber schon Einzelheiten der Gerichtsentscheidung bekannt. Diese Begründungen sollten auch den Dörpener Gemeinderat interessieren.

Das Gericht in Münster wirft der Stadt Datteln vor, der Rat habe das Gefährdungspotenzial des Kraftwerks und den Schutz der Bevölkerung nicht ausreichend beachtet und den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sei nicht ausreichend Rechnung getragen worden. Fraglich sei außerdem, ob die Auswirkungen des ca. 180 m hohen Kühlturmes auf die benachbarte Wohnbevölkerung und das Landschaftsbild sowie die zu erwartenden Luft- und Lärmimmissionen ausrei­chend ermittelt und abgewogen worden seien. Und die Gemeinde habe versucht, wichtige Punkte in nachfolgende Genehmigungsverfahren zu verlagern.

Zusätzlich rügt das Gericht in Münster, dass die die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplans zur ressourcen- und klimaschützenden Energienutzung nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Auch im niedersächsischen Landesraumordnungsplan ist der Klimaschutz als wichtiges Ziel genannt.

BI_Sprecherin Inge Stemmer: "Der Vergleich zu den Dattelner Plänen mit den Dörpener Planungen ist durchaus angebracht. All das, was das Gericht in Münster in seiner Entscheidung bemängelt, haben auch BI-Mitglieder, BUND und DUH in ihren Einwendungsschreiben angeführt, die im Juli bei der Gemeinde Dörpen eingereicht wurden."
Der Stadtrat Datteln äußert sich nach dem Urteil ähnlich wie es in Dörpen schon mehr­fach zu hören war:  "Die Stadtverwaltung hat sich genug Zeit gelassen für eine sorgfältige Prüfung und Bearbeitung aller in das Planfeststellungsverfahren einbezogenen Belange." Dabei habe der "vorsorgende Schutz der Bürgerinnen und Bürger einen besonders hohen Stellenwert" eingenommen.

Das Gericht in Münster ist zwar für Niedersachsen nicht zuständig, die Begründungen des Richters sollten den Zuständigen in Dörpen aber schon zu Denken geben. Die BI fordert den Dörpener Ge­meinderat auf, die Kraftwerkspläne endlich ad acta zu legen, die Gemeinde Dörpen läuft Gefahr, am Ende mit leeren Händen dazustehen.

Das Gericht in Münster hat eine Revision nicht zugelassen und nach Medienmeldungen überlegt EON ob rechtliche Schritte gegen die Stadt Datteln unternommen werden müssen. Da den Planungen ein falscher Bebauungsplan der Stadt zu Grunde lag, wäre sie am Ende für den Schaden (man spricht von 400 Mio €) haftbar.

 
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"KEIN KOHLEKRAFTWERK IN DÖRPEN!"